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Für die Dauer von zehn Tagen nach der Geburt können sie Hebammenbetreuung in Anspruch nehmen. Die Abrechnung erfolgt über ihre Krankenkasse
Anmeldung (frühzeitige)
Es ist unumgänglich schon früh in der Schwangerschaft eine Hebamme anzufragen und zu reservieren. Je früher desto besser.
Kosten
Die Pikett – Entschädigung für die Wochenbettpflege beträgt Fr. 115.00. Die meisten Gemeinden übernehmen diese Kosten. Alle weiteren Leistungen werden über ihre Krankenkasse abgerechnet.
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